Verfassungsbeschwerde von TIMEPARTNER

Sektoral-Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie beschädigt den Arbeitsmarkt

Das Unternehmerbündnis Zeitarbeit befürwortet und unterstützt die Verfassungsbeschwerde von TIMEPARTNER gegen das so genannte Arbeitsschutzkontrollgesetz. TIMEPARTNER und andere Zeitarbeitsunternehmen haben sich an das Bundesverfassungsgericht gewendet, weil das Gesetz ein sektorales Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischindustrie enthält, das nach Ansicht vieler Arbeitsmarktexperten und Personaldienstleister gegen die Verfassung verstößt.

„Wer einen modernen, flexiblen und fairen Arbeitsmarkt will, darf als Gesetzgeber nicht zu unfairen Mitteln greifen“, sagt Beschwerdeführer Roger Lothmann, CEO von TIMEPARTNER und ZAQUENSIS. Auslöser für das Gesetz waren Corona-Ausbrüche im Juni 2020 mit hohen Fallzahlen bei Großbetrieben in der Fleischwirtschaft, begünstigt durch schlechte Arbeits- und Wohnbedingungen bei den Werkvertragsdienstleistern. „Mit der Zeitarbeitsbranche hatte das nichts zu tun. Die Zeitarbeit wurde leider trotz fundierter Proteste mal wieder mit Werkverträgen in einen Topf geworfen – sowohl in der Berichterstattung als auch vom Gesetzgeber“, so Lothmann weiter. Dabei gehören die Arbeitsplätze in der Arbeitnehmerüberlassung zu denjenigen in Deutschland, die nachweislich am strengsten kontrolliert werden.

Mehr Wertschätzung für Arbeit der Zeitarbeitnehmer

„Die Verfassungsbeschwerde hat Signalwirkung, davon gehe ich aus“, sagt Nicole Munk, Geschäftsführerin von SYNERGIE Personal in Deutschland. Die Sorge sei groß, dass das Verbot in der Fleischindustrie nur der Anfang sei, um weitere selektive Verbote für die Zeitarbeit per Gesetz herzuleiten. Dies würde nach Auffassung vieler Arbeitsmarktexperten nicht nur die Arbeitsplätze der Zeitarbeitnehmer gefährden, sondern auch den Arbeitsmarkt insgesamt beschädigen. Der Wirtschaftsstandort Deutschland befindet sich im internationalen Wettbewerb. Gerade deswegen sind Flexibilisierungsinstrumente wie die Zeitarbeit unabdingbar. „Faire Bezahlung, Vertragsgestaltung und Arbeitssicherheit sind in den Tarifverträgen der Branche schon seit Jahren abgesichert“, betont Munk. „Das hat ja vor der Corona-Krise auch zu der absurden Situation geführt, dass der Versuch, die Zeitarbeit in der Pflege zu verbieten, mit den zu guten Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer in der Pflege begründet wurde“, ergänzt Roger Lothmann.

Noch ein weiteres Thema ist Nicole Munk wichtig: „Es ist überfällig, dass Gesellschaft und Politik den Wert der Arbeitnehmerüberlassung für den Arbeitsmarkt anerkennen und den Zeitarbeitnehmern mit Wertschätzung begegnen.“ Dafür setzen sich die Partner im Unternehmerbündnis Zeitarbeit ein. Ziel des Unternehmerbündnis Zeitarbeit ist es, den flexiblen Arbeitsmarkt besser zu erklären, nachhaltig zu schützen und die Arbeit der Verbände zu ergänzen.

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz verbietet seit 1.April 2021 die Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischindustrie und war bereits vor seinem Inkrafttreten von Arbeitsmarktexperten und Personaldienstleistern heftig kritisiert worden. Die Verfassungsbeschwerde wird von den Branchenverbänden Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) gemeinsam unterstützt. Als rechtlicher Vertreter konnte der renommierte Arbeitsmarktexperte Prof. Dr. Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn gewonnen werden.

Handelsblatt Verfassungsbeschwerde
Podcast_Liebe Zeitarbeit

Podcast LIEBE ZEITARBEIT

In einer Sonderfolge des Podcasts LIEBE ZEITARBEIT hatten Nicole Munk, SYNERGIE, Roger Lothmann, ZAQUENSIS, und Hartmut Lüerßen von der Lueerssen GmbH vom Unternehmerbündnis Zeitarbeit die Gelegenheit, über das drohende Branchenaus in der Zeitarbeit zu sprechen.

Nicole Munk plädiert für den Zusammenhalt der Branche: „Denn die Folgen werden uns alle treffen.“ Und auch Roger Lothmann wünscht sich ein gemeinsames Vorgehen: „Das ist nicht nur für die großen Unternehmen.“ Hartmut Lüerßen, Analyst in der Branche: „Der Gesetzentwurf geht am Ziel vorbei. Der Arbeitsmarkt muss flexibel bleiben.“

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Über uns

Das Unternehmer­bündnis Zeitarbeit wurde im Jahr 2019 gegründet. Die beteiligten Unter­nehmen verfolgen das Ziel, interessierten Unternehmen, politischen und zivil­gesell­schaftlichen Akteuren Einblicke in die betriebliche Praxis der Zeit­arbeits­branche zu geben. Wir setzen uns dafür ein, dass Arbeits­markt­instrumente praktikabel und krisenfest im Sinne von Arbeit­nehmern und Arbeit­gebern aus­gestaltet werden können

Die Zeit­arbeits­branche hat bereits in der letzten Krise seine Bedeutung für einen funktio­nierenden Arbeits­markt unter Beweis gestellt. Um dies auch in der prognos­tizierten kon­junkturellen Abkühlungs­phase tun zu können, bedarf es der richtigen Mittel und einem gesunden Maß an Flexi­bilität. Vor allem die Ergebnisse der geplanten Evaluierung des Arbeit­nehmer­überlassungs­gesetzes werden zentral darüber entscheiden, ob und wie vor allem kleine und mittel­ständische Unter­nehmen durch die Rezession kommen werden. Das Unternehmerbündnis Zeitarbeit möchte zu diesen und weiteren Themen mit Politik und Gesellschaft in den Dialog treten.

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Das Unternehmerbündnis repräsentiert ca. 63.000 Zeitarbeitnehmer
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Die Unternehmen machen 8,5 Prozent des Zeitarbeitsmarkts aus
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der Arbeits­losen, die aus Arbeits­losig­keit eine Beschäftigung in der Zeit­arbeit auf­genommen haben, sind sowohl nach sechs als auch nach zwölf Monaten sozial­versicherungs­pflichtig beschäftigt.

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der Beschäftigen in unserer Branche haben einen ausländischen Pass. Die Zeitarbeitsbranche ist besonders relevant für die Integration von ausländischen Arbeitskräften in den deutschen Arbeitsmarkt.

Lockdown in der Zeitarbeit – und die Folgen

Frühjahr 2020 – 82 Prozent der Personaldienstleister gehen in die Kurzarbeit, 16 Prozent sind noch unsicher. Dies ist das Ergebnis der Umfrage des Unternehmerbündnis Zeitarbeit mit der Lueerssen GmbH, an der knapp 50 Anbieter mit zusammen mehr als 100.000 Zeitarbeitnehmern teilgenommen haben. Jedes zweite Zeitarbeitsunternehmen stellt den Antrag für alle Niederlassungen. Nur zwei Prozent der Befragten gehen davon aus, kein Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen.

Corona-Krise in der Zeitarbeit: 82 % beantragen Kurzarbeit