Nach der Verfassungsbeschwerde ist vor der Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von TIMEPARTNER und weiteren Zeitarbeitsunternehmen als unzulässig abgewiesen. Die Begründung genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, heißt es in der Pressemitteilung.

Verfassungsbeschwerde_Grafik_Justizia„Dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Verhandlung gekommen ist, ist schade, aber kein Beinbruch“, sagt Roger Lothmann, CEO von Timepartner. „Immerhin haben wir erreicht, dass der Gesetzgeber den Widerstand gegen ein übergriffiges Gesetz wahrnimmt und das oberste Gericht in Deutschland sich überhaupt mit Branchenverboten befasst.“

Für Nicole Munk, Geschäftsführerin von Synergie Deutschland ist klar: „Die Zeitarbeit gehört zum modernen Arbeitsmarkt ganz einfach dazu. Was nicht bekannt ist: Die Arbeitsplätze in der Zeitarbeit gehören zu den am meisten kontrollierten in Deutschland. Unter anderem, weil sowohl wir als auch unsere Kundenunternehmen Aufsichts- und Fürsorgepflichten für die Zeitarbeitnehmer haben.“

„Es kommen auch nach dem Gesetz immer wieder Berichte über schlechte Arbeitsbedingungen und andere Missstände bei Fleischkonzernen“, sagt Mark Pollok, Geschäftsführer von Trenkwalder Deutschland. „Das sagt doch eigentlich alles, oder?“

Für Philipp Geyer, CEO von RGF Staffing in Deutschland geht es um die Zukunft des Arbeitsmarktes in Deutschland: „Unsere Branche beschäftigt deutlich mehr EU-Worker als andere Branchen. Wir brauchen Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften. Da könnten wir noch viel mehr leisten.“

Die Einschätzung teilt Reiner Dilba, Geschäftsführer der Argo Group: „Nehmen wir das Beispiel Rekrutierung aus Drittstaaten, also außerhalb der EU: Da könnten die Personaldienstleister viel für den Mittelstand erreichen. Diese Unternehmen haben oft nicht den Zugang zu den internationalen Arbeitsmärkten. Wir Personaldienstleister schon. Wir dürfen aber nicht in eigenem Namen Menschen aus Drittstaaten einstellen, so sagt es das Aufenthaltsgesetz.“

„Die Zeitarbeit ist ein Teil von New Work, genau wie Freelancer oder Soloselbständige auch. Im europäischen Vergleich machen wir es den Menschen, die in flexiblen Beschäftigungsformen arbeiten wollen, hierzulande nicht gerade leicht“, erläutert Chris Hauenstein, Vorstand von Meteor Personaldienste.

Aus Sicht von Andreas Nusko, Geschäftsführer von Franz & Wach bräuchte es einen ganzheitlichen und modernen Blick: „Die Digitalisierung stellt den Gesetzgeber vor völlig neue Herausforderungen. Hinzu kommt, dass wir in Deutschland immer alles ganz genau machen wollen. Dann wird es gerne zu kompliziert – und dann passiert entweder nichts oder Arbeitsverträge müssen mit der qualifizierten Digitalen Signatur unterschrieben werden. Sicher wie Fort Knox, wird aber nur in Nischen angenommen.“

Andreas Brohm, Geschäftsführer von iperdi ergänzt: “Flexibilität ist für die Unternehmen wichtiger denn je. Von unseren Kunden und Mitarbeitern werden wir als Chancengeber gesehen. Das trifft es gut, finde ich.“