Das Arbeitsschutzkontrollgesetz – Folgen für den Arbeitsmarkt
Das Gesetz ist zum 1.1.2021 in Kraft getreten.
Im Kernbereich der Fleischindustrie, dem Schlachten und Zerlegen, dürfen nur noch Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens tätig sein. Werkverträge sind seit dem 1.1.2021 in der Fleischwirtschaft verboten, für die Arbeitnehmerüberlassung gilt das Verbot ab dem 1.4.2021. Nur Einsatzbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern sind ausgenommen.
Für drei Jahre soll Arbeitnehmerüberlassung unter strengen Ausnahmeregelungen noch im Bereich der Fleischverarbeitung möglich sein. Das Gesetz erlaubt die Ausnahmen auf der Grundlage eines Tarifvertrags. Dieser existiert allerdings noch gar nicht. Und er kann von den Verbänden der Zeitarbeit auch nicht verhandelt werden kann.
Drei Monate vor Beginn des sektoralen Verbots der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft erwarten daher viele Personaldienstleister, dass die wenigen Ausnahmeregelungen gar nicht zum Tragen kommen werden. Den betroffenen Zeitarbeitsunternehmen wird die Geschäftsgrundlage komplett entzogen, obwohl die problematischen Arbeitsbedingungen bei Werkvertrags-Sub-Dienstleistern aufgetreten sind.
Namhafte Experten für Arbeitsrecht haben Zweifel daran, dass das Gesetz verfassungskonform ist. So wird beispielsweise die Notwendigkeit nicht ersichtlich, warum mit dem Ziel des Arbeitsschutzes mit dem Verbot von Werkverträgen auch die Arbeitnehmerüberlassung verboten wurde. Anders als bei Werkverträgen sind bei der Arbeitnehmerüberlassung sowohl der Einsatzbetrieb als auch das Zeitarbeitsunternehmen für die Arbeitsbedingungen verantwortlich. Diese doppelte Verantwortung ist zwar gesetzlich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankert, wurde bei der politischen Willensbildung aber nicht berücksichtigt. Dabei ist ein seriöser flexibler Einsatz von Personal wichtiger denn je.
Das Unternehmerbündnis Zeitarbeit hat das Ziel, den flexiblen Arbeitsmarkt und die Zeitarbeit zu schützen und ergänzt die politische Arbeit der beiden Branchenverbände in Berlin.
Handelsblatt interviewt Unternehmerbündnis Zeitarbeit
Für den Beitrag „Zeitarbeitsbranche droht Klage“ interviewt die Redaktion des Handelsblatt Nicole Munk- Synergie, Thomas Schenk – Timepartner und Philipp Geyer – USG People, vom Unternehmerbündnis Zeitarbeit. Der differenzierte Artikel über die möglichen Negativfolgen des Arbeitschutzkontrtollgesetzes erschien am 05.10.2020.

Podcast LIEBE ZEITARBEIT
In einer Sonderfolge des Podcasts LIEBE ZEITARBEIT hatten Nicole Munk, SYNERGIE, Roger Lothmann, ZAQUENSIS, und Hartmut Lüerßen von der Lueerssen GmbH vom Unternehmerbündnis Zeitarbeit die Gelegenheit, über das drohende Branchenaus in der Zeitarbeit zu sprechen.
Nicole Munk plädiert für den Zusammenhalt der Branche: „Denn die Folgen werden uns alle treffen.“ Und auch Roger Lothmann wünscht sich ein gemeinsames Vorgehen: „Das ist nicht nur für die großen Unternehmen.“ Hartmut Lüerßen, Analyst in der Branche: „Der Gesetzentwurf geht am Ziel vorbei. Der Arbeitsmarkt muss flexibel bleiben.“
Über uns
Das Unternehmerbündnis Zeitarbeit wurde im Jahr 2019 gegründet. Die beteiligten Unternehmen verfolgen das Ziel, interessierten Unternehmen, politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren Einblicke in die betriebliche Praxis der Zeitarbeitsbranche zu geben. Wir setzen uns dafür ein, dass Arbeitsmarktinstrumente praktikabel und krisenfest im Sinne von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgestaltet werden können
Die Zeitarbeitsbranche hat bereits in der letzten Krise seine Bedeutung für einen funktionierenden Arbeitsmarkt unter Beweis gestellt. Um dies auch in der prognostizierten konjunkturellen Abkühlungsphase tun zu können, bedarf es der richtigen Mittel und einem gesunden Maß an Flexibilität. Vor allem die Ergebnisse der geplanten Evaluierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden zentral darüber entscheiden, ob und wie vor allem kleine und mittelständische Unternehmen durch die Rezession kommen werden. Das Unternehmerbündnis Zeitarbeit möchte zu diesen und weiteren Themen mit Politik und Gesellschaft in den Dialog treten.
der Arbeitslosen, die aus Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung in der Zeitarbeit aufgenommen haben, sind sowohl nach sechs als auch nach zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
der Beschäftigen in unserer Branche haben einen ausländischen Pass. Die Zeitarbeitsbranche ist besonders relevant für die Integration von ausländischen Arbeitskräften in den deutschen Arbeitsmarkt.
Lockdown in der Zeitarbeit – und die Folgen
Frühjahr 2020 – 82 Prozent der Personaldienstleister gehen in die Kurzarbeit, 16 Prozent sind noch unsicher. Dies ist das Ergebnis der Umfrage des Unternehmerbündnis Zeitarbeit mit der Lueerssen GmbH, an der knapp 50 Anbieter mit zusammen mehr als 100.000 Zeitarbeitnehmern teilgenommen haben. Jedes zweite Zeitarbeitsunternehmen stellt den Antrag für alle Niederlassungen. Nur zwei Prozent der Befragten gehen davon aus, kein Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen.
