Verfassungsbeschwerde von TIMEPARTNER
Sektoral-Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie beschädigt den Arbeitsmarkt
Das Unternehmerbündnis Zeitarbeit befürwortet und unterstützt die Verfassungsbeschwerde von TIMEPARTNER gegen das so genannte Arbeitsschutzkontrollgesetz. TIMEPARTNER und andere Zeitarbeitsunternehmen haben sich an das Bundesverfassungsgericht gewendet, weil das Gesetz ein sektorales Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischindustrie enthält, das nach Ansicht vieler Arbeitsmarktexperten und Personaldienstleister gegen die Verfassung verstößt.
„Wer einen modernen, flexiblen und fairen Arbeitsmarkt will, darf als Gesetzgeber nicht zu unfairen Mitteln greifen“, sagt Beschwerdeführer Roger Lothmann, CEO von TIMEPARTNER und ZAQUENSIS. Auslöser für das Gesetz waren Corona-Ausbrüche im Juni 2020 mit hohen Fallzahlen bei Großbetrieben in der Fleischwirtschaft, begünstigt durch schlechte Arbeits- und Wohnbedingungen bei den Werkvertragsdienstleistern. „Mit der Zeitarbeitsbranche hatte das nichts zu tun. Die Zeitarbeit wurde leider trotz fundierter Proteste mal wieder mit Werkverträgen in einen Topf geworfen – sowohl in der Berichterstattung als auch vom Gesetzgeber“, so Lothmann weiter. Dabei gehören die Arbeitsplätze in der Arbeitnehmerüberlassung zu denjenigen in Deutschland, die nachweislich am strengsten kontrolliert werden.
Mehr Wertschätzung für Arbeit der Zeitarbeitnehmer
„Die Verfassungsbeschwerde hat Signalwirkung, davon gehe ich aus“, sagt Nicole Munk, Geschäftsführerin von SYNERGIE Personal in Deutschland. Die Sorge sei groß, dass das Verbot in der Fleischindustrie nur der Anfang sei, um weitere selektive Verbote für die Zeitarbeit per Gesetz herzuleiten. Dies würde nach Auffassung vieler Arbeitsmarktexperten nicht nur die Arbeitsplätze der Zeitarbeitnehmer gefährden, sondern auch den Arbeitsmarkt insgesamt beschädigen. Der Wirtschaftsstandort Deutschland befindet sich im internationalen Wettbewerb. Gerade deswegen sind Flexibilisierungsinstrumente wie die Zeitarbeit unabdingbar. „Faire Bezahlung, Vertragsgestaltung und Arbeitssicherheit sind in den Tarifverträgen der Branche schon seit Jahren abgesichert“, betont Munk. „Das hat ja vor der Corona-Krise auch zu der absurden Situation geführt, dass der Versuch, die Zeitarbeit in der Pflege zu verbieten, mit den zu guten Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer in der Pflege begründet wurde“, ergänzt Roger Lothmann.
Noch ein weiteres Thema ist Nicole Munk wichtig: „Es ist überfällig, dass Gesellschaft und Politik den Wert der Arbeitnehmerüberlassung für den Arbeitsmarkt anerkennen und den Zeitarbeitnehmern mit Wertschätzung begegnen.“ Dafür setzen sich die Partner im Unternehmerbündnis Zeitarbeit ein. Ziel des Unternehmerbündnis Zeitarbeit ist es, den flexiblen Arbeitsmarkt besser zu erklären, nachhaltig zu schützen und die Arbeit der Verbände zu ergänzen.
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz verbietet seit 1.April 2021 die Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischindustrie und war bereits vor seinem Inkrafttreten von Arbeitsmarktexperten und Personaldienstleistern heftig kritisiert worden. Die Verfassungsbeschwerde wird von den Branchenverbänden Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) gemeinsam unterstützt. Als rechtlicher Vertreter konnte der renommierte Arbeitsmarktexperte Prof. Dr. Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn gewonnen werden.